"brumm, brumm..."
Jetzt stellt sich aber die Frage: "Womit?". Führerschein ist ja
nicht gleich Führerschein. Wir zeigen Dir hier, welche
verschiedenen Klassen es gibt. Selbstverständlich kannst du die
Fahrerlaubnis für alle hier genannten Klassen bei unseren
Fahrschulen in Bischofswerda und Steinigtwolmsdorf bekommen.
Unsere Unterrichtszeiten sind:
Bischofswerda
Montag, Mittwoch, Freitag
von 18.00 - 19.30 Uhr
Steinigtwolmsdorf
Dienstag, Donnerstag
von 18.00 - 19.30 Uhr

Unser Fuhrpark
Die Ausbildungsfahrzeuge für die Klasse B sind Opel Astra. Für die Zweiradausbildung stehen Honda, Suzuki und ein Mokick Fighter zur Verfügung.
B / B17
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, max. 8
Sitzplätze ohne Führersitz, Einschluss Klassen M, L, S
- Mindestalter 17 / 18 Jahre
BE
Kombination der Fahrzeuge der Klasse B und einem Anhänger >750
kg, Vorbesitz Klasse B erforderlich
- Mindestalter 17 / 18 Jahre
A1
Krafträder mit max. 125 ccm, 11 kw (Leichtkrafträder)
a) max. 80 km/h bis 18 Jahre b) unbegrenzt
ab 18 Jahren
- Mindestalter 16 Jahre
A
A-beschränkt: Krafträder bis max. 25 kw und einem Verhältnis von Leistung /
Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kw/kg
- Mindestalter 18 Jahre - Beschränkung entfällt nach 2 Jahren ohne
weitere Ausbildung oder Prüfung
A-direkt: Krafträder mit mehr als 50 ccm und durch die Bauart bestimmte
Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- Mindestalter 25 Jahre
M
Zweirädige Kleinkrafträder mit max. 50 ccm und einer
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
- Mindestalter 16 Jahre
L
Zugmachinen bis 32 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und
Stabler mit max. 25 km/h
- Mindestalter 16 Jahre
Mofa
Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h, max. Drehzahl 4800 / Minute
- Mindestalter 15 Jahre
S
Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
mit max. 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm
- Mindestalter 16 Jahre

